Kurzzeit-, Urlaubs- und Verhinderungspflege
Wesentliches Ziel der Kurzzeitpflege ist es, pflegenden Angehörigen Möglichkeiten der Entlastung anzubieten. Die Pflege von Angehörigen bedeutet verantwortungsvolle und teils schwierige Aufgabenerfüllungen, die den Pflegenden zusätzlich zum eigenen Leben sehr beanspruchen.
In verschiedenen Situationen kann eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Urlaub oder Erkrankung des Pflegenden, Stabilisierung nach einem Krankenhausaufenthalt oder auch als Zwischenlösung, wenn ein Heimplatz dringend benötigt wird. Eingestreute Kurzzeitpflegeplätze stehen im St. Sylvesterstift zur Verfügung. Frühzeitige Anmeldung ist ratsam.
Angebote, die auch von Kurzzeitpflegegästen genutzt werden können
- Zeitungsrunde
- Handarbeitsgruppe
- Gesprächsgruppen
- Gedächtnistraining
- Gymnastik und Sitztanz
- Bingo
- Gesellschaftsspiele
- Pflege alten Liedgutes
- Kochgruppen
- Einzelbetreuung
- Wunschkonzert, Kino
- Stadt- und Marktgänge
- Feste und Feiern
info KOMPAKT
- Inanspruchnahme wegen Krankheit, Urlaub, Umzug, Reha, usw.
- bis zu vier Wochen/Jahr
- Kurzzeitpflegeplätze